
Als rentenversicherungspflichtiges Entgelt bezeichnet man das jährliche Bruttoentgelt ab 4.800 Euro (geringfügige Beschäftigung) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 63.600 Euro in den alten Bundesländern und 54.000 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversi...
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